10.07.2016 12:00
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Ein Wein-Makler an der Hamburger Börse - Isaac de Boor jun. (1737-1787)


Im Jahre 1766 erreichte Isaac de Boor jun. das erforderliche Mindestalter von 30 Jahren, das ihm ermöglichte als beeidigter Makler an der Börse Geschäfte zwischen den Kaufleuten zu vermitteln. Dass er bereits vorher als „FreierMakler tätig war, belegt der Eintrag im Hamburger Bürgerbuch vom 24. Oktober 1766, als er im Rathaus zusammen mit seinem Bruder Johann Abraham das Bürgerrecht erlangte und als Gewerbe Mäckler”[1] angab.
Allen Bewerbern war sicherlich bekannt, dass die Zahl der freien Stellen im Laufe eines Jahres begrenzt und letztendlich nur mithilfe von Beziehungen und Empfehlungsschreiben besetzt wurden. Es bedurfte also eine gewisse Vorbereitung, um eines dieser lebenslangen Ämter zu erhalten.
Die einmal jährlich stattfindende Wahl der Makler besetzte allerdings nur die freigewordenen Stellen, die durch längere Krankheit oder Ableben eines Maklers vakant wurden. Doch selbst bei einem Todesfall versuchten die Angehörigen, durch Bittschriften an die Makler-Deputation, umgehend die begehrte Stelle durch ein Mitglied der Familie zu besetzen, noch bevor die turnusgemäße Wahl anstand.

1767 wird Isaac jun. namentlich im Verzeichniß der Sollicitanten zur Makler-Wahl aufgeführt – offensichtlich ohne Erfolg. Und auch die eigenhändig verfasste Bewerbung[2]An Seine Hochlöbliche Deputation zur Makler-Ordnung vom 18. Februar 1768 führte nicht zu der erhofften Wahl. Wie aus dem Schriftstück hervorgeht, bittet er als hiesiger Bürger und Einwohner, der von seiner Jugend an sich auf die Wein-Handlung appliciret, und eines hiesigen Meisters Sohn ist, dessen Vorsatz nun ist, Mackeley in Weinen zu treiben”, ihn bey dieser nächstbevorstehenden Mackler-Wahl mit einem Hochdenenselben zu verschenkenden Mackler Stöcke beglücken zu wollen.”

                         ...eines hiesigen Meisters Sohn ist, dessen Vorsatz nun ist,
                                                       Mackeley in Weinen zu treiben”


Aus dem Gesuch wird auch deutlich, in welcher zunehmend schwierigen Situation sich der Weinhandel des Vaters befand, da von den hiesigen Wein-Macklern ihrer sechse gleichsam eine geschlossene Gesellschaft zur Haltung der vorkommenden Wein-Ausrufe unter sich aufgerichtet haben, und dass auch fast keine Auctionen von Weinen als nur von den […] sechs Mackler gehalten werden”. Auf diesen Auktionen hatten die beeidigten Makler ein Monopol, niemand außer ihnen durfte öffentlich eine Versteigerung abhalten, ohne einen dieser Makler zumindest mit einzubeziehen. Zwar konnte jeder geschworene Makler eine solche Auktion durchführen, aber mit der Zeit entwickelten sich für jede börsengehandelte Ware entsprechende Experten, die durch Erfahrung und erlernten Fertigkeiten den Zusatz ihres Betätigungsfeldes mit aufführten (Zucker-Makler, Coffee-Makler etc.).
Nun prangerte Isaac de Boor jun. den Zustand um diese geschlossene Gesellschaft nicht an, im Gegenteil, er wünscht unverhohlen in die obgedachte Gesellschaft, wann einer von selbiger abgehen sollte, recipiert zu werden.Auf der einen Monat später stattfindenden Wahl verfehlt er die erhoffte Stimmenmehrheit dennoch.
Maklerstock
Hatte Isaac de Boor im Jahr zuvor noch gehofft, er würde bei der Maklerwahl durch Fürsprecher innerhalb der Deputation eine der begehrten freien Stellen erhalten, überließ er die ersehnte Ernennung Anno 1769 nun nicht mehr dem Zufall. Er wollte es gar nicht erst auf einen - für ihn unsicheren - Wahlausgang ankommen lassen und bediente sich dabei der Hilfe eines Freundes mit Namen Christian Moritz Kümmel.
Kümmel, selbst beeidigter Makler, konnte sein Einkommen nur noch mit großer Mühe erzielen und es war keineswegs selbstverständlich, dass die Geschäfte bis in das hohe Alter gesichert waren. Die Qualität der Makler war sehr verschieden; neben grossen Herren, die ganze Ladungen übernahmen und ein grösseres Einkommen hatten, als die meisten Grosskaufleute […] befanden sich so arme, dass sie um Erlass des jährlichen Maklerthaler nachsuchen mussten.[3]
Darin sah Isaac jun. nun seine Chance gekommen. Er bat oder überredete seinen Freund, ihn als seinen Nachfolger vorzuschlagen und ihm dafür die entgehende Courtage aus eigener Tasche zu zahlen. In einem Schreiben vom 8. Februar 1769 an seine Hochlöbliche Deputation zur Mackler-Ordnung berichtet Christian Moritz Kümmel von seiner misslichen Lage: Meine Gesundheits-Umstände sind leyder auf einmal so sehr schwächlich geworden, da ich hauptsächlich vom Schwindel sehr oft überfallen werde, dass ich, mir künftig die mittels der Mackeley so eine, als zu meinem nothdürftigen Lebens-Unterhalte erforderlich ist, zu verdienen schwerlich mehr hoffen darf”.[4] Und weiter heißt es, ich habe mich also auf inständiges Anhalten und Zureden meines Freundes, Nahmens Isaac de Boor bewegen lassen zu seinem Faveur zu resigniren…. Moritz Kümmel gab demnach zu Gunsten von Isaac de Boor seinen Maklerstock an die Deputation zurück und hinterließ zunächst eine freie Stelle, denn es oblag nur diesem Gremium einen Makler zu wählen und zu vereidigen.

Bittschrift des Isaac de Boor, 1769Sehr wahrscheinlich stammt auch dieses Schriftstück aus der Feder von Isaac jun. und sein Freund hat nur noch unterzeichnet. Die Handschrift aus der ersten Bewerbung 1768, die ganz unzweifelhaft aus der Hand von Isaac de Boor stammt, lässt es jedenfalls vermuten.
Wie aus den Protokollen hervorgeht, verfasste Isaac noch am selben Tag ein zweites Schreiben[5] und bittet „abermals untertänig und gehorsamst in die Ordnung der beeydigten Mackler recipirt zu werden. Die Liste der Kandidaten habe ihn veranlasst alle nur möglichen Mittel hervor, zu suchen, und anzuwenden, welche die Erfüllung meiner dringenden Bitte zwar nicht nothwendig, dennoch hoffnungsvoller machen. In dieser Absicht bin ich unermüdet gewesen, den Mackler Christian Moritz Kümmel, da derselbe doch seiner schwächlichen Gesundheit halber der Mackeley nicht gehörig obliegen kann, unter dem Versprechen, ihm, so viel mein Vermögen zuläst, zu assistiren, dahin zu bereden, dass er zu meinem Faveur seinen Stock niederlegen mögte, worin, nun derselbe mir dann auch gewillfähret hat. Er ließ auch nicht unerwähnt, dass er keinen von denen, die sich zur Mackler Wahl gemeldet hinderlich bin, weil ich selbst die Vacance der Mackler-Stelle, um welche ich untertänig anhalte, veranlasset habe….

Seine Bewerbung hatte Erfolg. Im Verpflichtungsprotokoll[6] festgehalten und namentlich aufgeführt: Anno 1769 d 17ten Martii zu Macklern erwehlet, und haben sich zu vorigen Conditionen eigenhändig unterschrieben”.Makler-Liste von 1769






Die Neuerwählten mussten auf die Artikel der Makler-Ordnung schwören, während es Aufgabe der Deputation war, auf die Einhaltung zu achten und bei Verstößen entsprechende Strafen auszusprechen. Dass man sich nicht immer an die Anordnungen hielt, belegen die Beschwerden der Kaufleute und konkurrierenden Makler. Im März 1777 wurden die Weinmakler (im Protokoll wurden neben Isaac de Boor weitere 16 namentlich aufgeführt) in die Admiralitäts-Stube im Rathaus vorgeladen. Den Anwesenden wurde von Senator Anderson ernstlich untersagt” mit Fremden und Auswertigen Correspondence zu führen (es war ihnen lt. Maklerordnung verboten, ebenso Geschäfte auf eigenen Namen). Dass nur eine Drohung, sie würden sich die Folgen unausbleiblich zuziehen ausgesprochen wurde, lag an der Tatsache, dass man keine rechten Beweise für eine Strafe hatte und nur unter der Hand von den Verfehlungen erfuhr, aber einige unter ihnen wohl nicht ohne Grund beschuldigte. Des weiteren verwarnte man sie, mit der Auflage sich an der Börse oder in Zeitungen nicht weiterhin als Weinmakler oder Mackler in Weinen zu nennen, sondern nur noch als einfachen Makler und zukünftig hinter ihrem Namen das Jahr der Ernennung aufzuführen.[7]

Isaac de Boor jun. führte seinen Broterwerb noch weitere zehn Jahre aus. Erst im Protokoll vom 27. Juli 1787 wurde nüchtern notiert: Nach der […] vorgelegten Liste waren 10 Christen-Mackler ein portugiesischer und ein hochdeutscher Juden-Mackler abgegangen.[8] In der dann folgenden Auflistung an erster Stelle stehend: Isaac de Boor, junior, der verstorben”.


________

[1] Staatsarchiv Hamburg, 332-7 Bürgerbuch 1756-1772
[2]
StA Hbg, 375-1 Makler-Deputation, Nr. 2 Fasc. 2 Anlagen zu den Protokollen 1767-69
[3] VON HALLE, Ernst: Zur Geschichte des Maklerwesens in Hamburg. Berlin 1897, S. 27
[4] StA Hbg, 375-1 Makler-Deputation, Nr. 2 Fasc. 2 Anlagen zu den Protokollen 1767-69
[5] Ebd.
[6] StA Hbg, 375-1 Makler-Deputation, Nr. 3, Makler-Verpflichtungsprotokoll 1679-1869
[7] StA Hbg, 375-1 Makler-Deputation, Nr. 1 Bd. 5, Protokolle der Makler-Deputation 1753-1779
[8] StA Hbg, 375-1 Makler-Deputation, Nr. 1 Bd. 6, Protokolle der Makler-Deputation 1780-1846




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